EuG Erste Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Gemeinschaftsbildmarke, die einen Hund darstellt

Rodd & Gunn Australia Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Gemeinschaftsbildmarke, die einen Hund darstellt – Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung – Antrag auf Verlängerung der Eintragung der Marke – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Art. 78 der Verordndung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Rodd & Gunn Australia Ltd trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. März 2008 (Sache R 1245/2007-4) betreffend einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Angaben zur Rechtssache

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