EuG Sechste Kammer Urteil

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

adidas AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die einen Schuh mit zwei Streifen auf der Seite darstellt -Ältere nationale Marke, die einen Schuh mit drei Streifen auf der Seite darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Kein Nachweis des älteren Rechts – Fehlende Übersetzung wesentlicher Elemente zum Nachweis der Eintragung der älteren Marke – Regel 16 Abs. 3, Regel 17 Abs. 2 und Regel 20 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 2868/95

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die adidas AG trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. August 2008 (Sache R 849/2007-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der adidas AG und der Patrick Holding ApS