EuGH Achte Kammer Beschluss zitiert von 6

Richtlinie 67/548/EWG – Ablehnung der Aufhebung der Einstufung von Kolofonium als gefährlicher Stoff

Arizona Chemical BV, Eastman Belgium BVBA und Cray Valley Iberica SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechtsmittel – Richtlinie 67/548/EWG – Ablehnung der Aufhebung der Einstufung von Kolofonium als gefährlicher Stoff – Nichtigkeitsklage – Nicht anfechtbare Handlung – Verstoß gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz – Schadensersatzklage – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Arizona Chemical BV, die Eastman Belgium BVBA und die Cray Valley Iberica SA tragen die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission (T-369/03), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung D (2003) 430245 der Kommission vom 20. August 2003 über die Ablehnung des Antrags der Rechtsmittelführerinnen auf Streichung von Kolofonium aus dem Verzeichnis gefährlicher Stoffe in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (ABl. L 196, S. 1) für unzulässig erklärt hat