Richtlinie 67/548/EWG – Ablehnung der Aufhebung der Einstufung von Kolofonium als gefährlicher Stoff
Arizona Chemical BV, Eastman Belgium BVBA und Cray Valley Iberica SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Rechtsmittel – Richtlinie 67/548/EWG – Ablehnung der Aufhebung der Einstufung von Kolofonium als gefährlicher Stoff – Nichtigkeitsklage – Nicht anfechtbare Handlung – Verstoß gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz – Schadensersatzklage – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Arizona Chemical BV, die Eastman Belgium BVBA und die Cray Valley Iberica SA tragen die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission (T-369/03), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung D (2003) 430245 der Kommission vom 20. August 2003 über die Ablehnung des Antrags der Rechtsmittelführerinnen auf Streichung von Kolofonium aus dem Verzeichnis gefährlicher Stoffe in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (ABl. L 196, S. 1) für unzulässig erklärt hat