OVG NRW Beschluss

OVG NRW – 16 B 545/98

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, der angefochtene Beschluss ist wirkungslos.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsgegner.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).