OVG NRW Beschluss
OVG NRW – 16 B 545/98
Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, der angefochtene Beschluss ist wirkungslos.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsgegner.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).