EuG Sechste Kammer Urteil zitiert von 1

Petitionsrecht – Petition an das Parlament

Ingo-Jens Tegebauer gegen Europäisches Parlament

Petitionsrecht – Petition an das Parlament – Entscheidung, die Petition abzulegen – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Zulässigkeit – Begründungspflicht

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 20. Juni 2007, die Petition, die Herr Ingo-Jens Tegebauer am 7. Februar 2007 eingereicht hatte (Petition Nr. 95/2007), abzulegen, wird für nichtig erklärt.

2. Das Parlament trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Tegebauer.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007, die Petition des Klägers vom 7. Februar 2007 (Petition Nr. 95/2007) abzulegen