Richtlinie 2002/91/EG – Energiepolitik
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2002/91/EG – Energiepolitik – Energieeinsparung – Keine fristgerechte Umsetzung
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Kein fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 1, S. 65) nachzukommen