EuGH Achte Kammer Beschluss

Mehrwertsteuerbefreiung für sportnahe Dienstleistungen auf den Kanarischen Inseln KI-Titel

Vorlage: Tribunal Superior de Justicia de Canarias (Spanien)

Mehrwertsteuer · Vorabentscheidungsersuchen · Unvereinbarkeit mit EU-Recht · Sportdienstleistungen · Kanarische Inseln

Europarecht

Tenor

Tenor

Das vom Tribunal Superior de Justicia de Canarias mit Entscheidung vom 26. November 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal Superior de Justicia de Canarias – Auslegung des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-124/96, mit dem die Unvereinbarkeit einer nationalen Rechtsvorschrift, die Beschränkungen für die Befreiung bestimmter in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehender Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer vorsieht, mit Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) festgestellt wird – Anwendung auf die Kanarischen Inseln