EuGH Siebte Kammer Urteil

Richtlinie 2006/46/EG – Jahresabschlüsse und konsolidierte Abschlüsse von Gesellschaften

Europäische Kommission gegen Grossherzogtum Luxemburg

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2006/46/EG – Jahresabschlüsse und konsolidierte Abschlüsse von Gesellschaften – Keine fristgerechte vollständige Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen (ABl. L 224, S. 1) nachzukommen