AG Siegen · Nordrhein-Westfalen Strafrichter Beschluss

Vorläufige Einstellung des Verfahrens mit Zahlungsauflage KI-Titel

Verfahrenseinstellung · Auflage · StPO § 153a · Zahlungspflicht · Strafverfahren

Strafrecht

Tenor

Das Verfahren wird nach § 153 a Abs.2 StPO mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten vorläufig eingestellt.

Die endgültige Einstellung wird von der Erfüllung folgender Auflagen abhängig gemacht:

Zahlung von 5.000 €

Förderverein XL.

Straße in D.

IBAN DE „00 0000 0000 0000 0000 00“

binnen 1 Monats

Gründe

1

Die Erfüllung der Auflagen ist gegenüber dem Gericht unverzüglich anzuzeigen.

2

Erfolgt keine oder nur eine teilweise oder keine fristgerechte Erfüllung der Auflagen, so wird das Verfahren fortgesetzt werden. In diesem Fall würden bereits erbrachte Leistungen ohne Anrechnung verfallen.

3

Siegen, 27.06.2022

4

Amtsgericht

5

V.

6

Richterin am Amtsgericht