Vorläufige Einstellung des Verfahrens mit Zahlungsauflage KI-Titel
Verfahrenseinstellung · Auflage · StPO § 153a · Zahlungspflicht · Strafverfahren
Strafrecht
Tenor
Das Verfahren wird nach § 153 a Abs.2 StPO mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten vorläufig eingestellt.
Die endgültige Einstellung wird von der Erfüllung folgender Auflagen abhängig gemacht:
Zahlung von 5.000 €
Förderverein XL.
Straße in D.
IBAN DE „00 0000 0000 0000 0000 00“
binnen 1 Monats
Gründe
1
Die Erfüllung der Auflagen ist gegenüber dem Gericht unverzüglich anzuzeigen.
2
Erfolgt keine oder nur eine teilweise oder keine fristgerechte Erfüllung der Auflagen, so wird das Verfahren fortgesetzt werden. In diesem Fall würden bereits erbrachte Leistungen ohne Anrechnung verfallen.
3
Siegen, 27.06.2022
4
Amtsgericht
5
V.
6
Richterin am Amtsgericht