OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen12. Senat für FamiliensachenBeschluss
OLG Hamm – II-12 UF 235/11
Familienrecht– Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
wird die Beschlußformel des Senatsbeschlusses vom 28.03.2012 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es heißen muß:''Die Beschwerde des Antragstellers ......... wird zurückgewiesen.''