OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 12. Senat für Familiensachen Beschluss

OLG Hamm – II-12 UF 235/11

Familienrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

wird die Beschlußformel des Senatsbeschlusses vom 28.03.2012 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es heißen muß:''Die Beschwerde des Antragstellers ......... wird zurückgewiesen.''