BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung

Erfolgloser Eilantrag in einer versammlungsrechtlichen Sache

Erfolgloser Eilantrag in einer versammlungsrechtlichen Sache - unzureichende Antragsbegründung

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig.

2

Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Daran fehlt es hier.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.