OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 2. Zivilsenat Beschluss

Festsetzung des Geschäftswerts für Beschwerdeverfahren KI-Titel

Geschäftswert · Beschwerdeverfahren · Kostenfestsetzung

Zivilrecht

Tenor

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren vor dem Senat, 2 Wx 99/20, wird festgesetzt auf

4.478.171,72 €.

Der Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren liegen die Angaben der Beteiligten zu 1) im Schriftsatz vom 08.06.2020 zugrunde, denen die Beteiligte zu 2) nicht entgegengetreten ist.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.