BVerfG1. Kammer des Zweiten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnung
Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines irakischen Asylantragstellers nach Griechenland
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines irakischen Asylantragstellers nach Griechenland
Verfassungsrecht Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 9. Oktober 2009 - 2 BvQ 72/09 - wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis
zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.