BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Einstweilige Anordnung zitiert von 67

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines afghanischen Asylantragstellers nach Griechenland

Verfassungsrecht

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 22. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.