Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines afghanischen Asylantragstellers nach Griechenland
Verfassungsrecht
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 22. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.