Auch bei Bautätigkeiten, die sich auf derselben Baustelle voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken, ist …
Sozialrecht
Leitsatz
Auch bei Bautätigkeiten, die sich auf derselben Baustelle voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken, ist der Anerkennungsantrag nach § 81 Abs 2 S 1 AFG für jeden Förderungszeitraum ( § 75 Abs 2 Nr 1 AFG ) gesondert zu stellen.