Wird die gegen den Konkursverwalter gerichtete Anordnung, Abfälle aus dem Gewerbebetrieb des Gemeinschuldners …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Wird die gegen den Konkursverwalter gerichtete Anordnung, Abfälle aus dem Gewerbebetrieb des Gemeinschuldners zu entsorgen, im Wege der Ersatzvornahme vollzogen, so sind die Kosten der Ersatzvornahme Masseschulden, die bei Masseunzulänglichkeit an der Verteilung nach § 60 KO teilnehmen. Die Behörde kann in diesem Fall keine Vorauszahlung der Kosten verlangen.