EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen

AES-Tisza Erőmű kft (AES-Tisza kft) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfen, die die Republik Ungarn bestimmten Stromerzeugern mittels Stromabnahmeverträgen gewährt haben soll, für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit – Interessenabwägung

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 1 der Entscheidung K(2008) 2223 endgültig der Kommission vom 4. Juni 2008 hinsichtlich der von der Republik Ungarn mittels Stromabnahmeverträgen gewährten staatlichen Beihilfe.