Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen
AES-Tisza Erőmű kft (AES-Tisza kft) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfen, die die Republik Ungarn bestimmten Stromerzeugern mittels Stromabnahmeverträgen gewährt haben soll, für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit – Interessenabwägung
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 1 der Entscheidung K(2008) 2223 endgültig der Kommission vom 4. Juni 2008 hinsichtlich der von der Republik Ungarn mittels Stromabnahmeverträgen gewährten staatlichen Beihilfe.