AG Dortmund · Nordrhein-Westfalen 746 Beschluss

Vorläufige Einstellung des Verfahrens mit Auflage zur Zahlung KI-Titel

StPO § 153a · Einstellung mit Auflage · Geldzahlung als Bedingung

Strafrecht

Tenor

Das Verfahren wird nach § 153 a Abs.2 StPO mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten vorläufig für die Dauer von 6 Monaten eingestellt.

Gründe

1

Die endgültige Einstellung wird von der Erfüllung folgender Auflagen abhängig gemacht:

2

Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 150,00 EUR an folgende Einrichtung:

3

B aus E

4

Die Erfüllung der Auflagen ist gegenüber dem Gericht unverzüglich anzuzeigen.

5

Erfolgt keine oder nur eine teilweise oder keine fristgerechte Erfüllung der Auflagen, so wird das Verfahren fortgesetzt werden. In diesem Fall würden bereits erbrachte Leistungen ohne Anrechnung verfallen.