Vorläufige Einstellung des Verfahrens mit Auflage zur Zahlung KI-Titel
StPO § 153a · Einstellung mit Auflage · Geldzahlung als Bedingung
Strafrecht
Tenor
Das Verfahren wird nach § 153 a Abs.2 StPO mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten vorläufig für die Dauer von 6 Monaten eingestellt.
Gründe
1
Die endgültige Einstellung wird von der Erfüllung folgender Auflagen abhängig gemacht:
2
Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 150,00 EUR an folgende Einrichtung:
3
B aus E
4
Die Erfüllung der Auflagen ist gegenüber dem Gericht unverzüglich anzuzeigen.
5
Erfolgt keine oder nur eine teilweise oder keine fristgerechte Erfüllung der Auflagen, so wird das Verfahren fortgesetzt werden. In diesem Fall würden bereits erbrachte Leistungen ohne Anrechnung verfallen.