VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Ein fristloser Widerruf eines Beamtenverhältnisses kann in einen fristgerechten Widerruf umgedeutet werden …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Ein fristloser Widerruf eines Beamtenverhältnisses kann in einen fristgerechten Widerruf umgedeutet werden, wenn zu erkennen ist, dass der Dienstherr das Dienstverhältnis auf jeden Fall lösen wollte, und wenn ein sachlicher Grund vorliegt.

2. Das Widerrufsbeamtenverhältnis eines Beamten im Vorbereitungsdienst kann beendet werden, wenn die Weiterbeschäftigung des Beamten für den Dienstherrn unzumutbar ist.

3. Einzelfall der Unzumutbarkeit.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022963