EuG Erste Kammer Urteil zitiert von 4

Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

Nuova Agricast Srl und Cofra Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Nach italienischen Rechtsvorschriften vorgesehene Beihilferegelung – Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Regelung – Übergangsmaßnahme – Ausschluss bestimmter Unternehmen – Grundsatz des Vertrauensschutzes – Keine hinreichend qualifizierte Verletzung einer Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Rechtssachen T-362/05 und T-363/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2. Die Klagen werden abgewiesen.

3. Die Nuova Agricast Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Kommission in der Rechtssache T-362/05 entstanden sind.

4. Die Cofra Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Kommission in der Rechtssache T-363/05 entstanden sind.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klagen auf Ersatz der Schäden, die den Klägerinnen durch die Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2000, mit der Investitionsbeihilfen in den strukturschwachen Gebieten Italiens für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wurden (staatliche Beihilfe N 715/99 – Italien [SG 2000 D/105754]), und durch das Verhalten der Kommission im Verfahren vor dem Erlass dieser Entscheidung entstanden sein sollen