Die Gemeinde ist verpflichtet, ihr Einvernehmen zu einer Bebauung des Außenbereichs gem. § 36 BBauG zu …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Gemeinde ist verpflichtet, ihr Einvernehmen zu einer Bebauung des Außenbereichs gem. § 36 BBauG zu erteilen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
2. Einzelfall zu der Frage, wann ein Grundstück einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnen ist.