VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Die Gemeinde ist verpflichtet, ihr Einvernehmen zu einer Bebauung des Außenbereichs gem. § 36 BBauG zu …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die Gemeinde ist verpflichtet, ihr Einvernehmen zu einer Bebauung des Außenbereichs gem. § 36 BBauG zu erteilen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

2. Einzelfall zu der Frage, wann ein Grundstück einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnen ist.