Gemäß § 1981 Abs. 1 BGB ist die Nachlassverwaltung anzuordnen, wenn der Erbe die Anordnung beantragt
Erb- und Versicherungsrecht Antrag zurückgewiesen
Amtsgericht Bad Berleburg
1 Entscheidung des Amtsgerichts Bad Berleburg vom Januar 2018: Urteile und Beschlüsse mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
1 Entscheidung