Urteile zu § 6 BAföG

65 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 6 BAföG – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.

65 Entscheidungen

BSG 7. Senat Urteil LS zitiert von 2

Leistungsausschluss für Studenten bei Ausbildungsförderung · duales Studium

Sozialrecht Revision zurückgewiesen
LSG Berlin-Brandenburg 18. Senat Urteil

Leistungsausschluss für Studenten bei Ausbildungsförderung · Nichtvorliegen einer abstrakten Förderungsfähigkeit bei …

Sozialrecht Aufgehoben
EuGH Dritte Kammer Urteil zitiert von 10

Recht, sich frei zu bewegen und aufzuhalten · Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats · Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat · Gewährung von Ausbildungsförderung

Europarecht
EuGH Generalanwältin E. Sharpston Schlussanträge zitiert von 1

Recht auf Freizügigkeit und auf freien Aufenthalt · Ausbildungsförderung, die den Staatsangehörigen eines … · Mindestens dreijährige Residenzpflicht im …

Europarecht
BSG 14. Senat Urteil zitiert von 18

Leistungsausschluss für Studenten · abstrakte Förderungsfähigkeit des Studiums nach BAföG · Urlaubssemester

Sozialrecht Aufgehoben und zurückverwiesen
BSG 4. Senat Urteil LS zitiert von 46

Leistungsausschluss für Studenten während eines … · abstrakte Förderungsfähigkeit nach BAföG · organisatorische Zugehörigkeit zur Hochschule und …

Sozialrecht Aufgehoben und zurückverwiesen
LSG Berlin-Brandenburg 5. Senat Urteil LS

Leistungsausschluss bei abstrakt förderungsfähigem … · keine besonderer Härtefall · kein Unterkunftskostenzuschuss · Bestimmtheit des Rücknahmebescheides

Sozialrecht Abgeändert
BSG 4. Senat Urteil LS zitiert von 42

Leistungsausschluss für Studenten · abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft in Russland · Aufbaustudiengang Master of Business Law and Taxation · Ausnahmevorschrift des § 7 Abs 1a BAföG

Sozialrecht Aufgehoben
BSG 14. Senat Urteil LS zitiert von 35

Leistungsausschluss für Auszubildende · Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf · abstrakte Förderungsfähigkeit nach BAföG

Sozialrecht Revision zurückgewiesen