Urteile zu § 17 BDG – Seite 4

Bundesdisziplinargesetz

204 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 17 BDG (Bundesdisziplinargesetz) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.

204 Entscheidungen

BGH Senat für Notarsachen Urteil LS

Verletzung der Pflicht zur Abstimmung mit dem Treugeber vor …

Berufsrecht Abgeändert
BVerwG 2. Senat Beschluss LS zitiert von 170

nicht angeschuldigte belastende Umstände · Überwindung einer schwierigen Lebensphase · Reichweite der Bindungswirkung eines strafgerichtlichen … · Anforderung an Milderung bei Kurzschlusshandlung

Verwaltungsrecht
OVG Berlin-Brandenburg 83. Senat Urteil LS

verzögerte Einleitung des Disziplinarverfahrens

Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
BVerwG 2. Senat Beschluss LS zitiert von 261

nicht anerkannter Milderungsgrund · Gesamtwürdigung der be- und entlastenden Umstände

Verwaltungsrecht
BVerwG 2. Senat Beschluss zitiert von 74

ungenehmigte Nebentätigkeit während der Zeit einer … · mangelhafte Klageschrift

Verwaltungsrecht
BVerwG 2. Senat Beschluss zitiert von 35

vorzeitige Beendigung von Zustelltouren

Verwaltungsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
BVerwG 2. Senat Beschluss zitiert von 63

Rechtmäßigkeit der Beurteilung · Ausscheiden eines Beurteilers

Verwaltungsrecht
VG Meiningen 6. Kammer Urteil LS

nicht sexueller · Kontakte eines Grundschullehrers zu seinen Schülerinnen und …

Verwaltungsrecht
VG Wiesbaden 25. Kammer Urteil LS
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
BVerwG 2. Senat Beschluss zitiert von 75

Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme · Glaubwürdigkeit von Zeugen · Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme gegen …

Verwaltungsrecht
BVerwG 2. Senat Urteil LS zitiert von 1

Vortäuschen falscher Zeiten für Dienstbeginn und Dienstende · weitere Abwesenheitszeiten ohne Dokumentation auf … · Bestimmung der Disziplinarmaßnahme, mildernde Umstände

Verwaltungsrecht
BVerwG 2. Senat Urteil LS zitiert von 93

Beteiligung des Personalrats im behördlichen Verfahren ohne … · Wesentlichkeit des Mangels

Verwaltungsrecht