Streichung
HM und LT gegen Ryanair DAC
Vorlage: Amtsgericht Königs Wusterhausen (Deutschland)
Tenor
Luxemburg, den 5. Februar 2026
| Der Kanzler | Der Präsident |
| V. Di Bucci | M. Sampol Pucurull |
Gründe
Mit Schreiben vom 6. Januar 2026, das am 19. Januar 2026 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Deutschland) dem Gericht ein Anerkenntnisurteil vom 2. Dezember 2025 übermittelt, das im Ausgangsverfahren ergangen ist.
Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 227 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichts anzuordnen.
Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
In der Rechtssache T-746/25
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Königs Wusterhausen (Deutschland) mit Entscheidung vom 14. Juli 2025, beim Gerichtshof eingegangen am 10. Oktober 2025, in dem Verfahren
HM,
LT
gegen
Ryanair DAC
erlässt
unter Mitwirkung des Präsidenten M. Sampol Pucurull, der Richterin T. Pynnä (Berichterstatterin), des Richters J. Laitenberger, der Richterin M. Stancu und des Richters W. Valasidis,
Generalanwalt: J. Martín y Pérez de Nanclares,
Kanzler: V. Di Bucci,
aufgrund der am 28. Oktober 2025 gemäß Art. 50b Abs. 3 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union erfolgten Weiterleitung des Vorabentscheidungsersuchens vom Gerichtshof an das Gericht,
nach Anhörung des Generalanwalts,
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