Vorläufiger Rechtsschutz – Vorrechte und Befreiungen
Bruno Gollnisch gegen Europäisches Parlament
Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Vorrechte und Befreiungen – Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments – Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung – Interesse an einer Aussetzung des Vollzugs
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. März 2012 – Gollnisch/Parlament
(Rechtssache C-570/11 P[R])
„Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Vorrechte und Befreiungen – Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments – Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung – Interesse an einer Aussetzung des Vollzugs“
Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Rechtsschutzinteresse – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer ablehnenden Verwaltungsentscheidung – Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der ein Antrag auf Schutz der Immunität eines seiner Mitglieder abgelehnt wird – Aussetzung, die die Lage des Antragstellers nicht ändern kann – Kein Rechtsschutzinteresse (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 13-15)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. September 2011, Gollnisch/Parlament (T-347/11 R), mit dem der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs als unzulässig zurückgewiesen worden ist
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Gollnisch trägt die Kosten.