keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene Entscheidung
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene Entscheidung
Verfassungsrecht Nichtannahmebeschluss
Gründe
1
Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Insbesondere ist die zugrundeliegende Rechtslage in der vom Bundesgerichtshof gewählten Auslegung mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.
2
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.