BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Nichtannahmebeschluss

keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene Entscheidung

Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene Entscheidung

Verfassungsrecht Nichtannahmebeschluss

Gründe

1

Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Insbesondere ist die zugrundeliegende Rechtslage in der vom Bundesgerichtshof gewählten Auslegung mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.