BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Wiedereinsetzungsantrag (§ 93 Abs 2 S 1 BVerfGG) erfordert selbständige Darlegungen zum Verhinderungsgrund - Antrag auf Beziehung der Krankenakte des Beschwerdeführers nicht hinreichend

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, dass er ohne Verschulden gehindert war, die Monatsfrist des § 93 Absatz 1 BVerfGG einzuhalten. Der Antrag, seine Krankenakte beizuziehen, entbindet den Beschwerdeführer nicht davon, einen Verhinderungsgrund selbstständig darzutun.

2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.