BGH IV. Zivilsenat Beschluss

Aussetzung des Verfahrens wegen Todes des Klägers KI-Titel

BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - IV ZR 209/22

Erb- und Versicherungsrecht

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Gründe

1

Der Prozessbevollmächtigte der Kläger teilte mit Schriftsatz vom 13. Februar 2023 und anschließender Übersendung der Sterbeurkunde mit, dass der Kläger zu 1 verstorben und sein Alleinerbe der Drittwiderbeklagte zu 2, Dirk S. sei.

2

Auf den Antrag des Prozessbevollmächtigten des Beklagten, der die Erbenstellung des Dirk S. bestreitet, war das Verfahren gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO auszusetzen.