BVerwG 7. Senat Beschluss

Revisionszulassung: Rechtsmissbrauch von Anträgen auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz …

Revisionszulassung; Rechtsmissbrauch von Anträgen auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Beschwerde der Beklagten ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

2

Das Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, unter welchen Voraussetzungen Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) rechtsmissbräuchlich sein können.

3

Die Festsetzung des Streitwerts beruht für das Beschwerdeverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 2 GKG, für das Revisionsverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 2, § 63 Abs. 1 GKG.