Zur Rechtsnatur einer aufsichtsbehördlichen Verfügung, mit der ein Beschluß einer Gemeindevertretung gemäß § …
Leitsatz
1. Zur Rechtsnatur einer aufsichtsbehördlichen Verfügung, mit der ein Beschluß einer Gemeindevertretung gemäß § 138 HGO beanstandet und die betreffende Gemeinde entsprechend § 139 HGO zur Vornahme einer bestimmten Verwaltungstätigkeit angewiesen worden ist.
2. Einzelfall zu der Frage, wann durch ein Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BBauG öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wann also eine Gemeinde für ein solches Vorhaben im Rahmen ihres Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG die Zustimmung verweigern darf.
3. Im Rahmen des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG kann die Gemeinde ihre Zustimmung versagen, wenn durch die Umwandlung eines im Außenbereich gelegenen Wohnhauses in eine Fremdenpension gemäß § 35 Abs. 3 BBauG unwirtschaftliche Aufwendungen für einen Straßenbau sowie für eine Straßenbeleuchtung und Straßenkanalisation entstehen würden.
4. Zur Frage, wann entsprechend § 35 Abs. 3 BBauG durch ein Bauvorhaben im Außenbereich einer Gemeinde eine Gefahr für die Wasserwirtschaft oder die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.