EuG Erste Kammer Urteil zitiert von 11

Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren

Coverpla gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Form eines Fläschchens – Älteres Geschmacksmuster – Nichtigkeitsgrund – Offenbarung des älteren Geschmacksmusters – Keine Neuheit – Art. 5 und 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 6/2002

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Coverpla trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juli 2008 (Sache R 1411/2007-3) betreffend ein Verfahren zur Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zwischen der Heinz-Glas GmbH und Coverpla