Vorläufiger Rechtsschutz – Offensichtliche Unzuständigkeit
Norbert Brinkmann gegen Bundesrepublik Deutschland
Europarecht Antrag zurückgewiesen
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnung mit der Maßgabe, die Anwendung der §§ 47 und 48a BNotO (Bundesnotarordnung) in Bezug auf den Antragsteller auszusetzen