EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Offensichtliche Unzuständigkeit

Norbert Brinkmann gegen Bundesrepublik Deutschland

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnung mit der Maßgabe, die Anwendung der §§ 47 und 48a BNotO (Bundesnotarordnung) in Bezug auf den Antragsteller auszusetzen