BVerfG Zweiter Senat Beschluss

Feststellung der teilweisen Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde, iÜ Verwerfung (a-limine-Abweisung) unter …

Feststellung der teilweisen Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde, iÜ Verwerfung (a-limine-Abweisung) unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben

Verfassungsrecht Wahlprüfungsbeschwerde verworfen

Tenor

1. Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt, soweit der Beschwerdeführer die Vereinbarkeit von Artikel 1 Nummer 3 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (Bundesgesetzblatt I Seite 2395) mit dem Grundgesetz beanstandet.

2. Im Übrigen wird die Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.

Gründe

1

1. Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. November 2024 genannten Gründen teilweise erledigt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

2

2. Im Übrigen bleibt der Wahlprüfungsbeschwerde aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. November 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.