OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 6. Zivilsenat Beschluss

OLG Köln – 6 U 184/96

Zivilrecht

Tenor

Der Tenor des am 9.4.1997 verkündeten Senatsurteils - 6 U 184/96 - wird aus den in der Verfügung des Vorsitzenden vom 26.5.1997 mitgeteilten Gründen gem. §§ 523, 319 Abs.1 ZPO dahingehend klargestellt, daß es im Rahmen des Aus-spruches zur vorläufigen Vollstreckbarkeit unter D a) statt "... je 400.000 DM" lautet: "... insgesamt 800.000 DM".