Die in den ersten Jahren nach dem zweiten Weltkrieg in der SBZ vorgenommenen Dienstverpflichtungen, auch …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die in den ersten Jahren nach dem zweiten Weltkrieg in der SBZ vorgenommenen Dienstverpflichtungen, auch solche für den Uranbergbau, stellten eine allgemeine Bedrängnis und keine besondere Zwangslage gemäß § 3 BVFG dar.
2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn zusätzliche Momente hinzukamen, welche die Dienstverpflichtung als eine politisch bedingte Verfolgungsmaßnahme erscheinen ließen.
3. Zur Glaubwürdigkeit eines den Flüchtlingsausweis C begehrenden Klägers, der in einem zweiten Ausweisantrag neue Fluchtgründe vorgetragen hat.
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