EuGH Fünfte Kammer Beschluss

Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung

Sergiu Alexandru Micşa gegen Administraţia Finanţelor Publice Lugoj, Direcţia Generală a Finanţelor Publice Timiş und Administraţia Fondului pentru Mediu

Vorlage: Curtea de Apel Timişoara (Rumänien)

Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Inländische Abgaben – Art. 110 AEUV – Umweltsteuer, die bei der Erstzulassung von Kraftfahrzeugen erhoben wird

Europarecht

Tenor

Tenor

Art. 110 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren Erstzulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Curte de Apel Timişoara – Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtwagen – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen in einem Mitgliedstaat – Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit Art. 110 AEUV – Gültigkeit der für bestimmte Kraftfahrzeugklassen eingeführten Befreiung von der Steuer