BVerfG Zweiter Senat Beschluss zitiert von 1

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben

Verfassungsrecht Wahlprüfungsbeschwerde verworfen

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 27. September 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.