EuGH Zweite Kammer Urteil zitiert von 4

Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Beschäftigung im öffentlichen Dienst – Fehlende Berücksichtigung des Dienstalters und der Berufserfahrung, die im öffentlichen Dienst anderer Mitgliedstaaten erworben wurden – Artikel 39 EG – Artikel 7 der Verordnung [EWG] Nr. 1612/68

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor:

1) Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 39 EG und Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft verstoßen, dass es keine Rechtsvorschriften erlassen hat, die ausdrücklich vorsehen, dass im spanischen öffentlichen Dienst Dienstzeiten, die Gemeinschaftsangehörige zuvor im öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegt haben, hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen anerkannt werden.

2) Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Artikel 39 EG und Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) – Zugang zum spanischen öffentlichen Dienst – Verpflichtung, die von Unionsbürgern in der öffentlichen Verwaltung eines anderen Mitgliedstaats geleisteten Dienste in wirtschaftlicher Hinsicht anzuerkennen.