EuG Sechste Kammer Urteil zitiert von 2

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke A+ – Ältere Gemeinschaftswortmarke AirPlus International – Relative Eintragungshindernisse – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5, Art. 73, 74 und 79 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5, Art. 75, 76 und 83 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3. Die Applus Servicios Tecnológicos, SL trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juni 2007 (Sache R 310/2006-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH und der Applus Servicios Tecnológicos, SL

Angaben zur Rechtssache

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