BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Kammerbeschluss ohne Begründung

Kammerbeschluss ohne Begründung: Verfassungsbeschwerde in Bezug auf polizeiliche Befugnis zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle gem § 32 Abs 6 SOG ND nF erfolglos

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.