OLG Köln – 1 Ss 484/98 (B)- 272 B -
Strafrecht
Tenor
Die Sache wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zur Entscheidung dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (§ 80 a Abs. 3 OWiG).
Die Sache wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zur Entscheidung dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (§ 80 a Abs. 3 OWiG).