Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde, gerichtet gegen die Europawahl 2019
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde, gerichtet gegen die Europawahl 2019 - Absehen von weiterer Begründung unter Bezugnahme auf Berichterstatterschreiben (§ 24 S 2 BVerfGG)
Verfassungsrecht Wahlprüfungsbeschwerde verworfen
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 10. September 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.