Staatliche Beihilfen – Strom
Alcoa Trasformazioni Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Staatliche Beihilfen – Strom – Vorzugstarif – Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten – Zulässigkeit – Begriff der staatlichen Beihilfe – Neue oder bestehende Beihilfe – Vorteil – Begründung – Vertrauensschutz – Rechtssicherheit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Alcoa Trasformazioni Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der der Italienischen Republik mit Schreiben vom 19. Juli 2006 mitgeteilten Entscheidung 2006/C 214/03 der Kommission, mit der in Bezug auf die staatliche Beihilfe C 36/06 (ex NN 38/06) das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG eingeleitet wurde – Vorzugsstromtarif für einige energieintensive Industriezweige in Italien, soweit diese Entscheidung die Tarife für die Lieferung von Strom an die beiden Primäraluminiumwerke von Alcoa Trasformazioni betrifft