BVerfG Zweiter Senat Beschluss

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zum Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zum Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht - Bezugnahme auf Begründung der eA-Ablehnung vom 23.06.2021 (2 BvR 2216/20, BVerfGE 158, 210)

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Den Verfassungsbeschwerden bleibt aus den in dem Beschluss vom 23. Juni 2021 (BVerfGE 158, 210 <228 ff. Rn. 45 ff.> - Einheitliches Patentgericht II - eA) genannten Gründen der Erfolg versagt.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.