EuGH Fünfte Kammer Urteil zitiert von 10

Gemeinschaftsmarke – Bildmarke WATERFORD STELLENBOSCH

Waterford Wedgwood plc gegen Assembled Investments (Proprietary) Ltd und Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Bildmarke WATERFORD STELLENBOSCH – Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke WATERFORD – Zurückweisung der Anmeldung durch die Beschwerdekammer

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Waterford Wedgwood plc trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. Juni 2007, Assembled Investments (Proprietary)/HABM und Waterford Wedgwood (T-105/05), mit dem das Gericht die Entscheidung R 240/2004-1 der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 aufgehoben hat, mit der die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die den Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke „WATERFORD“ für Waren der Klassen 3, 8, 11, 21, 24 und 34 zurückgewiesen hatte, aufgehoben wurde