OVG Niedersachsen Urteil LS

Der Anspruch nach § 69b Abs 1 S 2 BSHG auf Übernahme angemessener Kosten für die Heranziehung besonderer …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Anspruch nach § 69b Abs 1 S 2 BSHG auf Übernahme angemessener Kosten für die Heranziehung besonderer Pflegekräfte ist nach § 69c Abs 4 BSHG nur "insoweit" ausgeschlossen, als die dem Pflegebedürftigen mögliche und zuzumutende Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen der Pflegekasse nach § 36 SGB XI (SGB 11) seinen Pflegebedarf auch in dem notwendigen zeitlichen Umfang deckt.