Wendet sich ein Widerspruchsführer gegen einen in dem Widerspruchsbescheid enthaltenen für ihn ungünstigen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Wendet sich ein Widerspruchsführer gegen einen in dem Widerspruchsbescheid enthaltenen für ihn ungünstigen Kostenausspruch, so bedarf es vor der Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage keines erneuten Vorverfahrens.
2. Einzelfall, in dem die Zuziehung eines Rechtsanwalts als Bevollmächtigten in einem Vorverfahren, das sich gegen einen sozialrechtlichen Verwaltungsakt (Überleitung nach den §§ 90, 91 BSHG) richtete, notwendig war.
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