EuG Achte Kammer Beschluss zitiert von 3

Staatliche Beihilfen – Maßnahmen zugunsten von Danske Statsbaner

Jørgen Andersen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Maßnahmen zugunsten von Danske Statsbaner – Gemeinwohlverpflichtungen – Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten – Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Herr Jørgen Andersen trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 4776 final der Kommission vom 10. September 2008, in Bezug auf die vom Königreich Dänemark an Danske Statsbaner gewährte staatliche Beihilfe C 41/2008 (ex NN 35/2008) das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten