VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Rechtsnatur und Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs bei Gewährung von Ausgleichsbeträgen nach dem EFG.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Rechtsnatur und Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs bei Gewährung von Ausgleichsbeträgen nach dem EFG.

2. Die Fälle, in denen die Rückzahlung bereits gewährter Ausgleichsbeträge gefordert werden kann, sind in § 5 DVO EFG erschöpfend geregelt worden. Keiner dieser Fälle trifft hier zu. Darüber hinaus besteht kein allgemeiner Rückzahlungsanspruch der Verwaltung aus der Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze über die Rückforderung gewährter Subventionen.